AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MEREDIS INCENTIVE GMBH
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen, zusätzliche Bedingungen
1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich
auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit für
Folgegeschäfte auch dann, wenn nicht erneut ausdrücklich auf Sie Bezug
genommen wird. Zusätzlich gelten die besonderen Vertragsbedingungen,
die gegebenenfalls neben diesen AGB in den Vertrag einbezogen werden.
1.2 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihnen im Einzelfall
schriftlich zu.
1.3 Nachstehende Sonderklauseln für den kaufmännischen Verkehr gelten
ebenso im Verhältnis zu juristischen Personen des öffentlich-rechtlichen
Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2. Angebot und Vertrag
2.1 Unsere Angebote sind auch bezüglich der Preisangaben freibleibend
und unverbindlich.
2.2 Der Kunde ist an seinen Auftrag 14 Tage ab Erteilung gebunden. Ein
Vertrag kommt zustande, wenn wir den Auftrag schriftlich oder durch
Erbringen von Leistungen bestätigen. Lehnen wir nicht innerhalb von 14
Tagen ab Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als
erteilt.
2.3. Wir dürfen von der vertraglich vereinbarten Lieferung bzw. Leistung
abweichen oder sie ändern, soweit die Abweichung oder Änderung nicht
grundlegend ist, der vertragsgemäße Zweck dadurch nur unerheblich
eingeschränkt wird und wir ein berechtigtes Interesse darlegen.
2.4. Zeichnungen, Änderungen, Maße, Gewichte oder sonstige
Leistungsdaten in Prospekten, Anzeigen oder Produktbeschreibungen
sind nur verbindlich, wenn dies schriftlich vereinbart wird.
2.5. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündlich Zusicherungen zu
geben, mündlich Nebenabreden zu treffen oder mündlich Abweichungen
von einem schriftlichen Vertrag, diesen AGB und ggfls., einbezogenen
besonderen Vertragsbedingungen zu vereinbaren. Alle vor oder bei
Erteilung eines schriftlichen Auftrags getroffenen Nebenabreden,
Zusicherungen und sonstigen Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer
Wirksamkeit der Schriftform
3. Preise, Preisänderungen
3.1. Preisangaben im kaufmännischen Verkehr und gegen über
gewerblichen Kunden verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen,
gesetzlichen Umsatzsteuer. Sonstige Preisangaben schließen die
gesetzliche Umsatzsteuer mit ein.
3.2. Unsere Preise verstehen sich exklusive Verpackung Lieferung ab
Werk.
3.3 Wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten oder
tatsächlichen Liefertermin mehr als 4 Monate liegen, gelten unsere zur
Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise. Übersteigen diese
die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10 %, so kann der Kunde
vom Vertrag zurücktreten.
4. Lieferzeiten
4.1. Liefertermine, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, bedürfen der Schriftform.
4.2. Soweit wir eine Lieferverzögerung zu vertreten haben, beträgt die
Dauer der vom Kunden gesetzlich zu setzender Nachfrist 2 Wochen. Bei
Fernostimporten bis zu 15 Wochen. Die Nachfrist beginnt mit Eingang der
Nachfristsetzung bei uns.
4.3. Im kaufmännischen Verkehr gelten folgende Abweichungen und
Ergänzungen von der oben stehenden Regelung: Wir sind zu
Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt. Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von
Ereignissen, die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen, Behinderungen im See- oder Luftverkehr usw., auch wenn
sie bei Vorlieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten) haben wir
auch bei verbindlichen vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu
vertreten. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, die Lieferung oder
Leistung um die Dauer die Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils
ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Dauert die Behinderung
länger als 6 Wochen, so ist der Kunden nach Nachfristsetzung berechtigt,
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Verlängert sich die Lieferzeit oder werd en wir von unseren Verpflichtungen
frei, so können daraus keine Schadensersatzansprüche hergeleitet
werden. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn
wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen.
Soweit uns nur einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt, haben Kaufleute bei
Lieferverzug oder Unmöglichkeit unter Ausschluss von
Schadensersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt, es sei denn,
dass wir wesentliche Vertragspflichten verletzt haben.
5. Versand und Gefahrübergang
5.1. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald eine
Sendung an den Transporteur übergeben worden ist oder zwecks Versand
unser Lager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden
verzögert, so geht die Gefahr bereits mit Meldung der Versandbereitschaft
über.
5.2. Auf schriftlichen Wunsch des Kunden werden Lieferungen auf Name
und Rechnung des Kunden versichert.
6. Gewährleistung
6.1. Wenn ein Liefergegenstand mangelhaft im Sinn des §459 BGB ist
oder innerhalb der Gewährleistungs frist durch Fabrikations- oder
Materialfehler mangelhaft wird und wir den Mangel zu vertreten haben,
sind wir unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsrechte nach unserer
Wahl berechtigt, nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Mehrfache
Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen sind zulässig. Schlägt die
Mangelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist fehl, so kann der
Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder
Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
6.2. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungs frist. Die Frist beginnt mit dem
Datum der Lieferung. Durch die Mangelbeseitigung mittels Nachbesserung
oder Ersatzlieferung wird keine neue Gewährleistungs frist in Gang
gesetzt.
6.3. Offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb einer Frist von zwei
Wochen ab Erhalt der Ware mitzuteilen. Nach Fristablauf entfällt jede
Gewährleistung für offensichtliche Mängel.
6.4. Werden Betriebs - oder Wartungsarbeiten nicht befolgt, Änderungen
an den Produkten vorgenommen oder Auswechselteile bzw.
Verbrauchsmaterial verwendet, die nicht der Originalspezifikation
entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Kunde eine
entsprechend substantiierte Behauptung, dass einer dieser Umstände den
Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Bei aufblasbaren
Sonderanfertigungen muss der Kunde eine Fehlertoleranz von bis zu 4%
der gelieferten Menge in Kauf nehmen.
6.5. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für gebrauchte Sachen.
Diese werden unter Ausschuss jeglicher Gewährleistung geliefert.
6.6. Erhebt der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unberechtigte
Mängelrüge, so fallen ihm die Mängelprüfungskosten zur Last.
6.7. Bei der Abwicklung von Herstellergarantien sind wir lediglich
Erfüllungsgehilfe des jeweiligen Herstellers. Die Abwicklung erfolgt nach
den Garantiebestimmungen des Herstellers.
6.8. im kaufmännischen Verkehr gelten folgende Abweichungen und
Ergänzungen von der oben stehenden Regelung: Die Frist zur Rüge
offensichtlicher Mängel beträgt eine Woche. Mängel, die auch bei
sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können,
sind unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die
Mängelprüfungskosten hat der Kunde auch dann zu tragen, wenn er leicht
fahrlässig eine unberechtigte Mängelrüge erhebt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 An der von uns gelieferten Ware (Vorbehaltsware) behalten wir uns bis
zu vollständigen Bezahlung des hierfür vereinbarten Kaufpreises das
Eigentum vor.
7.2. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nicht verfügen, solange sie in
unserem Eigentum steht. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei
Pfändungen, ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen
und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht dazu in
der Lage ist, die uns in diesem Zusammenhang entstehenden
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hier für der
Kunde.
7.3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug so sind wir berechtigt, die
Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. Zur Setzung
einer Nachfrist sind wir nicht verpflichtet. Die Zurücknahme oder die
Pfändung der Vorbehaltsware durch uns ist nicht als Rücktritt vom Vertrag
anzusehen. Im Anwendungsbereich der Vorschriften des
Verbraucherkreditgesetzes geht die gesetzliche Regelung den Sätzen 2
und 3 dieses Absatzes vor.
7.4. Im kaufmännischen Verkehr gelten folgende Abweichungen und
Ergänzungen von der oben stehenden Regelung: Wie behalten uns das
Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur Erfüllung sämtlicher
gegenwärtigen und künftigen Forderunge n gegen den Kunden aus jedem
Rechtsgrund einschließlich aller Saldoforderungen aus Kontokorrent vor.
Übersteigen die uns gegebenen Sicherheiten den Wert unserer
Forderungen nachhaltig um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des
Kunden zur Freigabe einzelner Sicherheiten nach unserer Wahl
verpflichtet. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware am
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern,
solange der nicht im Verzug ist. Verpfändungen und
Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung
der Vorbehaltsware erfolgen für uns, ohne dass hierdurch jedoch eine
Verpflichtung ersteht. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung oder
Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass die (Mit-)
Eigentumsrechte des Kunden an dem vermischen Bestand oder dem
neuen Gegenstand wertanteilsmäßig (Rechnungswert) an uns übergeben.
Die bei einer Weiterveräußerung oder aus sonstigem Grund (z.B.
Versicherung, unerlaubte Handlung) an die Stelle der Vorbehaltsware
tretenden Forderungen tritt der Kunde sicherungshalber an uns ab. Der
Kunde wird widerruflich ermächtigt, die abgetreten en im eigenen Namen
und auf eigene Rechnung einzuziehen. Diese Ermächtigung kann nur
widerruflich werden, wenn der Kunde seinen Zahl ungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommt. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug,
so sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden
zurückzunehmen oder gegebenenfalls die Abtretung der
Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Unsere
Beauftragten, die sich entsprechend zu legitimieren haben, dürfen im
Verzugsfall auch ohne einen gerichtlichen Titel Geschäftsräume des
Kunden betreten, um die Vorbehaltsware an sich zu nehmen. Weiterhin
sind wir bei Zahlungsverzug berechtigt, Drittschuldnern die Abtretung
offenzulegen. Der Kunde wird hiervon benachrichtigt.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Soweit nichts anderes aus drücklich vereinbart wird, sind unsere
Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne
Abzug zu zahlen.
8.2. Wir behalten uns vor, Zahlungen mittels Wechsel oder Scheck
abzulehnen. Eine Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber.
8.3. Bankspesen, die durch einen in der Sphäre des Kunden liegenden
Umstand entstehen (z.B. Zahlung mittels Wechsel oder Scheck,
Überweisung vom Ausland aus , Rücklastschriften beim Bankeinzug
infolge mangelnder Kontodeckung, unrichtigen Angaben zur
Bankverbindung oder unbegründeten Widerspruchs), gehen zu Lasten des
Kunden und sind sofort fällig.
8.4. Bei Barzahlungen in einer anderen Währung als EUR behalten wir
uns vor, zusätzlich zum Rechnungsbetrag ein Bearbeitungsentgelt zu
erheben. Dieses Entgelt wird aus Vereinfachungs gründen in den
Umrechnungskurs der Fremdwährung mit eingerechnet.
8.5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, vom
entsprechenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem
Basiszinssatz im Sinn der Basiszinssatz-Bezugsgrößen-Verordnung zu
verlangen. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren
Zinsschadens offen.
8.6. Wir sind dazu berechtigt, eingehende Zahlungen auch bei anders
lautender Bestimmung des Kunden zunächst auf ältere oder weniger
gesicherte Verbindlichkeiten zu verrechnen. Im Fall einer abweichenden
Verrechnung wird der Kunde informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen
entstanden, so erfolgt eine Anrechnung zunächst auf die Kosten, dann auf
die Zinsen, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptschuld. Die
Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes bleiben unberührt.
8.7. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechts kräftig
festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht
steht im nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
9. Haftung
9.1. Für Schäden, die von uns oder uns eren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich
oder grobfahrlässig verursacht worden sind, haften wir nach den
gesetzlichen Vorschriften.
9.2. Eine Haftung wegen positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei
Vertragsverhandlungen oder unerlaubter Handlung ist in Fällen einfacher
Fahrlässigkeit ausgeschlossen, es sei denn, dass wir wesentliche
Vertragspflichten verletzt haben.
9.3. Eine Haftung aus sonstigen Rechtsgründen ist in Fällen einfacher
Fahrlässigkeit für mittelbare bzw. Folgeschäden (z.B. entgangenem
Gewinn) ausgeschlossen, es sei denn, dass wir wesentliche
Vertragspflichten verletzt haben.
9.4. Ist unsere Haftung nicht ausgeschlossen, so ist sie in Fällen einfacher
Fahrlässigkeit für Sach-und Vermögensschäden auf einen Höchstbetrag
von 5000,00 EUR begrenzt.
9.5. Die genannten Einschränkungen unserer Haftung gelten nicht, wenn
und soweit ein Schaden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung
gedeckt ist. Wir verpflichten uns , mindestens den bei Vertragsschluss
bestehenden Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten und erteilen auf
Wunsch über den Umfang des Versicherungsschutzes Auskunft.
9.6. Die gesetzliche Haftung für Personenschäden, die Haftung für
Eigenschaftszusicherungen und die Haftung nach zwingenden
gesetzlichen Haftungsbestimmungen, namentlich die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz und der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV)
bleiben in jedem Fall unberührt.

9.7. Die Haftungsregelung nach Punkt 9.1. bis Punkt 9.6. gilt sinngemäß
auch zugunsten der Gesellschafter, der Erfüllungsgehilfen und der
Verrichtungsgehilfen der Fa. Meredis Incentive GmbH.
10. Datenschutz
10.1. Wie weisen darauf hin, dass wir bei Begründung und Durchführung
des Vertrages personenbezogene Daten im Rahmen der einschlägigen
gesetzlichen Vorschriften und der Einwilligung des Kunden erheben und in
maschinenlesbarer Form speichern, verarbeiten und nutzen.
10.2. Falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, gelten die
uns im Zusammenhang mit einem Auftrag unter breiteten Informationen
nicht als vertraulich.
11. Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird dem Käufer ein
einfaches Nutzungsrecht nach näherer Maßgabe der
Lizenzbestimmungen des Rechtsinhabers eingeräumt. Bei Verstoß gegen
die Lizenzbestimmungen haftet der Kunden für den daraus entstehenden
Schaden.
11.1. Urheberrecht
Die Firma Meredis Incentive GmbH beansprucht das Copyright für alle
Zeichnungen, Entwürfe und Produkte aus deren Herstellung.
12. Sonstige Bestimmung en.
12.1. GEMA-Gebühr: bei allen Datenträgern in unserem Webshop, wird die gesetzlich geltende
GEMA-Gebühr zusätzlich in Rechnung gestellt.
12.2. Für das Vertrags verhältnis gilt deutsches Recht unter Ausschluss
des deutschen international en Privatrechts und des UN Kaufrechts.
12.3. Ist der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein Öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in
Deutschland keinen Wohnsitz, so sind für alle Streitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis die Gerichte unseres Geschäftssitzes Düsseldorf örtlich
zuständig.
12.4. Sollte eine Bestimmung des Vertrages, dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen oder zusätzlich vereinbarter besonderer
Vertragsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Stand 05/2017

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